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   BVerwG, 27.11.1981 - 8 B 188.81   

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BVerwG, 27.11.1981 - 8 B 188.81 (https://dejure.org/1981,1275)
BVerwG, Entscheidung vom 27.11.1981 - 8 B 188.81 (https://dejure.org/1981,1275)
BVerwG, Entscheidung vom 27. November 1981 - 8 B 188.81 (https://dejure.org/1981,1275)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Berücksichtigung des durch Ausnahme oder Befreiung ermöglichten Nutzungsmaßes bei der Verteilung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands - Voraussetzungen für eine Zurückverweisung eines Verwaltungsrechtsstreits durch das Oberverwaltungsgericht an ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fehlende Entscheidung "in der Sache selbst" durch das VG; Zurückverweisung durch das OVG; Nichtigkeit erschließungsbeitragsrechtlicher Verteilungsregelungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 24.09.1976 - IV C 22.74

    Erschließungsbeiträge; Verteilungsmaßstab in neu erschlossenen unbeplanten

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1981 - 8 B 188.81
    Das Berufungsgericht ist in der Beurteilung der Frage, ob die Beklagte auch für die geschilderten Konstellationen eine Verteilungsregelung schaffen mußte, den im Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 24. September 1976 - BVerwG IV C 22.74 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 17 entwickelten Grundsätzen gefolgt.

    Ebenso fehlt es an einer die Revisionszulassung rechtfertigenden Abweichung zwischen dem angefochtenen Urteil und dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. September 1976 (a.a.O. Nr. 2).

  • BVerwG, 28.11.1975 - IV C 45.74

    Zulässigkeit der rückwirkenden Änderung einer Erschließungsbeitragssatzung;

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1981 - 8 B 188.81
    Die Beschwerde macht geltend, daß diese Auffassung von dem abweiche, was das Bundesverwaltungsgericht in seinemUrteil vom 28. November 1975 - BVerwG IV C 45.74 - BVerwGE 50, 2 [BVerwG 28.11.1975 - IV C 45/74] entschieden habe, und daß deshalb die Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zugelassen werden müsse.

    Auch bei den möglichen Auswirkungen einer teilweisen Nichtigkeit von satzungsrechtlichen Verteilungsregelungen dürfen zwei Fragen nicht miteinander verwechselt werden: Wenn eine teilweise Nichtigkeit der Verteilungsregelung zu einer (beachtlichen) Unvollständigkeit dieser Regelung führt, ist (aus den im Urteil vom 28. November 1975 a.a.O. erörterten Gründen) Bundesrecht berührt.

  • BVerwG, 26.05.1971 - VI C 39.68

    Sonderregelungen für dienstlichen Wohnsitz in fremdem Währungsgebiet -

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1981 - 8 B 188.81
    Das Verwaltungsgericht hat - mit der Folge der Zulässigkeit einer Zurückverweisung durch das Oberverwaltungsgericht - auch dann nicht "in der Sache selbst" entschieden (VwGO § 130 Abs. 1 Nr. 1), wenn es zum eigentlichen Gegenstand des Streites deshalb nicht vorgedrungen ist, weil es in einer rechtlichen Vorfrage die Weiche falsch gestellt hat (Anschluß BVerwG, 26.05.1971, VI C 39.68, BVerwGE 38, 139 (146)).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinemUrteil vom 26. Mai 1971 - BVerwG VI C 39.68 - BVerwGE 38, 139 [BVerwG 26.05.1971 - VI C 39/68] [146] ausgesprochen, daß es - in sinngemäßer Anwendung von § 130 Abs. 1 Nr. 1 VwGO - an einer Entscheidung "in der Sache selbst" auch dann fehlt, wenn das Verwaltungsgericht zum eigentlichen Gegenstand des Streites deshalb nicht vorgedrungen ist, weil es in einer rechtlichen Vortrage - im Fall des Urteils vom 26. Mai 1971: durch die Annahme, daß ein bestimmter Punkt der Regelung durch Rechtsverordnung bedürfe und daher die vorhandene Verwaltungsanordnung nicht ausreiche - die Weiche falsch gestellt und sich infolgedessen den Zugang zum eigentlichen Gegenstand des Streites versperrt hat.

  • BVerwG, 10.06.1981 - 8 C 20.81

    Bordsteine - Kosten - Gemeinde - Abrechnung - Tiefenbegrenzung - Satzung -

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1981 - 8 B 188.81
    Eine Beitrags Satzung, die nicht wiederholt, was das Bundesbaugesetz ohnedies verbindlich vorgibt, ist deshalb nicht "unvollständig" (vgl. in diesem Sinne - zur sog. Tiefenbegrenzung - dasUrteil vom 10. Juni 1981 - BVerwG 8 C 20.81 - S. 16).
  • BVerwG, 03.06.1971 - IV C 28.70

    Verteilungsmaßstab und Höhe der Erschließungsbeiträge für ein Eckgrundstück

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1981 - 8 B 188.81
    § 131 Abs. 2 BBauG scheidet gleichfalls aus (vgl.Urteil vom 3. Juni 1971 - BVerwG IV C 28.70 - BVerwGE 38, 147 [149 f.]).
  • BVerwG, 25.02.1981 - 8 C 7.81

    "sonst vorgesehene Ausführung" als Merkmal des Ausbauprogramms -

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1981 - 8 B 188.81
    Dementsprechend entziehen sich berufungsgerichtliche Urteile, soweit sie sich zu dieser zweiten Frage verhalten, der Überprüfung durch das Bundesverwaltungsgericht (vgl. § 173 VwGO in Verbindung mit § 562 ZPO undUrteil vom 25. Februar 1981 - BVerwG 8 C 7.81 - S. 6).
  • BVerwG, 23.08.1974 - IV C 38.72

    Fortgeltung eines landesrechtlich erfolgten Beitragserlasses nach Inkrafttreten

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1981 - 8 B 188.81
    Das hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts für Nutzungen, die das im Bebauungsplan Festgesetzte überschreiten und darin bestandsgeschützt sind, in seinemUrteil vom 23. August 1974 - BVerwG IV C 38.72 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 10 S. 19 [22] entschieden.
  • OVG Saarland, 11.12.2013 - 1 A 348/13

    Gesamtschuldnerische Haftung der Erben für sanierungsrechtliche

    Insoweit ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(BVerwG, Beschluss vom 27.11.1981 - 8 B 188/81 -, juris Rdnr. 2 m.w.N.) und der Obergerichte(vgl. z.B. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24.8.2012 - 1 L 20/12 -, juris Rdnrn. 23 f. m.w.N.) geklärt, dass es in sinngemäßer Anwendung der Vorschrift an einer Entscheidung "in der Sache selbst" im Sinn der genannten Vorschrift auch dann fehlt, wenn das Verwaltungsgericht zwar über die Begründetheit der Klage, nicht aber über den eigentlichen Gegenstand des Streites entschieden hat, weil es in einer rechtlichen Vorfrage die Weiche falsch gestellt und sich infolgedessen den Zugang zum eigentlichen Gegenstand des Streites versperrt hat.
  • OVG Thüringen, 18.12.2000 - 4 N 472/00

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht; Zweckverband;

    Die Frage nach dem mutmaßlichen Willen des Satzungsgebers ist nach irrevisiblem Landesrecht zu beurteilen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.11.1981 - 8 B 188.81 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 44 = BRS 43 Nr. 81).
  • BVerwG, 25.06.1982 - 8 C 82.81

    Unvollständigkeit der Verteilungsregelung - Gesamtnichtigkeit eines

    Die teilweise Nichtigkeit eines Maßstabs für die Verteilung des Erschließungsaufwands führt kraft Bundesrechts nur dann zu dessen Gesamtnichtigkeit, wenn sie eine (bundesrechtlich bedenkliche) Unvollständigkeit der Verteilungsregelung zur Folge hat (im Anschluß an Beschluß vom 27. November 1981 - BVerwG 8 B 188.81 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 44 S. 28).

    Die teilweise Nichtigkeit eines Verteilungsmaßstabs, d.h. die Nichtigkeit einzelner Teile einer weitergehenden Verteilungsregelung, führt aus den im Urteil vom 28. November 1975 (- BVerwG IV C 45.74 - BVerwGE 50, 2 [4]) erörterten Gründen kraft Bundesrechts nur dann zur Nichtigkeit der Verteilungsregelung insgesamt, wenn sie eine (bundesrechtlich zu beanstandende) Unvollständigkeit zur Folge hat (vgl. Beschlüsse vom 27. November 1981 - BVerwG 8 B 189.81 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 44 S. 28 [33] und - BVerwG 8 B 188.81 -).

    Da die Gemeinden nicht gehalten sind, bei der Verteilung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands zu berücksichtigen, ob für Grundstücke des Erschließungsgebiets ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet worden ist, und da die Nichtigkeit eines Teils der auf Bebauungsplanentwürfe abstellenden Verteilungsregelung zur Folge hat, daß insoweit andere bebauungsrechtliche Zulässigkeitsmaßstäbe (z.B. § 34 BBauG) eingreifen, führt auch diese teilweise Nichtigkeit nicht zu einer bundesrechtlich beachtlichen Unvollständigkeit (vgl. Beschlüsse vom 27. November 1981 - BVerwG 8 B 189.81 - a.a.O. [34] und - BVerwG 8 B 188.81 -).

  • OVG Hamburg, 31.03.2014 - 4 Bf 233/12

    Zum Normsetzungsverfahren beim Erlass von Rechtsverordnungen des Senats der

    Das Verwaltungsgericht hat damit "zur Sache" i.S.d. eigentlichen Gegenstands des Rechtsstreits nicht entschieden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.11.1981, BRS 43 Nr. 81, juris Rn. 2).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.08.2012 - 1 L 20/12

    Zurückverweisung an Verwaltungsgericht; angenommene Formfehlerhaftigkeit eines

    Diese Vorschrift ist außer in Fällen, in denen das Verwaltungsgericht durch Prozessurteil entschieden hat, auch dann anwendbar, wenn das Verwaltungsgericht zwar über die Begründetheit der Klage, nicht aber über den eigentlichen Gegenstand des Streits entschieden hat, z. B. weil es bei einer entscheidungserheblichen rechtlichen Vorfrage "die Weichen falsch gestellt hat" (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27. November 1981 - 8 B 188.81 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 24. November 2011 - 2 S 2240/11 -, juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.10.2020 - 1 LB 339/19

    Straßenausbaubeiträge; Zurückverweisung an das VG im Berufungsverfahren im

    BVerwG, Beschl v. 27.11.1981 - 8 B 188.81 -, juris 1998,.

    Dies ist etwa dann anzunehmen, wenn es eine materiell-rechtliche Vorfrage unzutreffend beurteilt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27. November 1981 - 8 B 188.81 -, juris Rn. 2) oder aus anderen Gründen "die Weichen falsch gestellt" hat und deshalb nicht zu dem eigentlichen Gegenstand des Streites vorgedrungen ist (OVG Münster, Beschl. v. 7. August 1998 - 11 B 1555/98 -, juris Rn. 30; vgl. hierzu die Fallbeispiele bei Eyermann, VwGO, 15. Aufl., § 130 Rn. 12f; Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand 10/2015, § 130 Rn. 9).

  • VG Minden, 17.01.2007 - 11 K 2291/06

    Anfechtung eines Steuerbescheids über die Erhebung von Vergnügungssteuern;

    BVerwG, Beschluss vom 27.11.1981 - 8 B 188.81 -, Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 44 = BRS 43 Nr. 81, Urteile vom 25.6.1982 - 8 C 82.81 -, DVBl 1982, 1055 = KStZ 1982, 231 = Buchholz 406.11§ 132 BBauG Nr. 38 und vom 18.7.1989 - 4 N 3.87 - BVerwGE 82, 225 = BauR 89, 575 = DVBl 1989, 1100.
  • BVerwG, 25.06.1982 - 8 C 83.81
    Die teilweise Nichtigkeit eines Maßstabs für die Verteilung des Erschließungsaufwands führt kraft Bundesrechts nur dann zu dessen Gesamtnichtigkeit, wenn sie eine (bundesrechtlich bedenkliche) Unvollständigkeit der Verteilungsregelung zur Folge hat (im Anschluß an Beschluß vom 27. November 1981 - BVerwG 8 B 188.81 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 44 S. 28).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.1996 - 20 A 3106/96

    Fristauslösende Anhörungsmitteilung; Namensabkürzung; Unterschriftserfordernis;

    Ob dies eine Zurückverweisung auch nach § 130 Abs. 1 Nr. 1 VwGO rechtfertigt, dazu BVerwG, Beschluß vom 27. November 1981 - 8 B 188/81 -, Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 44; Urteil vom 26. Mai 1971 - 6 C 39.68 -, BVerwGE 38, 139 (146); Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, a.a.O., § 130 Rdnr. 5 m.w.N., mag dahinstehen.
  • BVerwG, 28.04.1982 - 8 B 270.81

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Nichtigkeit einer

    Denn die Beantwortung der Frage, ob die Nichtigkeit einer einzelnen Satzungsvorschrift die Nichtigkeit auch aller übrigen Vorschriften der Satzung zur Folge hat, richtet sich nach irrevisiblem Landesrecht (vgl. u.a. Urteil vom 27. Februar 1981 - BVerwG 8 C 7.81 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 32 S. 1 [3] und Beschluß vom 27. November 1981 - BVerwG 8 B 188.81 -).
  • BVerwG, 17.02.1982 - 8 B 20.82

    Heilung eines zunächst rechtswidrigen Beitragsbescheides durch eine nachträglich

  • VG Gera, 07.07.2009 - 2 K 334/08

    Abwasserbeseitigungsbeitrag

  • VG Gera, 17.06.2009 - 2 K 334/08

    Auswirkungen der Nichtigkeit einer einzelnen Satzungsregelung auf die Wirksamkeit

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